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   BFH, 24.05.1956 - IV 24/55 U   

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https://dejure.org/1956,1000
BFH, 24.05.1956 - IV 24/55 U (https://dejure.org/1956,1000)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1956 - IV 24/55 U (https://dejure.org/1956,1000)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1956 - IV 24/55 U (https://dejure.org/1956,1000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung von einzelnen Gegenständen eines der selbständigen Tätigkeit dienenden Betriebsvermögens - Vorliegen eines begünstigten Veräusserungsgewinns - Erfordernis der Aufgabe bzw. der Einschränkung der eigenen selbständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 63, 27
  • DB 1956, 679
  • BStBl III 1956, 205
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Eine Veräußerung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Steuerpflichtige die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen entgeltlich auf einen anderen überträgt (BFH-Urteil vom 24. Mai 1956 IV 24/55 U, BFHE 63, 27, BStBl III 1956, 205; vgl. auch Stuhrmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 18 Rdnr. D 8, 9).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 105/93

    Einkommensteuer; Veräußerung einer Freiberufler-Praxis bei Fortführung der

    Eine Veräußerung in diesem Sinne setzt voraus, daß der Steuerpflichtige die für die Ausübung der selbständigen Arbeit wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen entgeltlich auf einen anderen überträgt (BFH-Urteil vom 24. Mai 1956 IV 24/55 U, BFHE 63, 27, BStBl III 1956, 205; Stuhrmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 18 Rdnrn. D 8 und 9).
  • BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S

    Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen

    Sowohl im Fall der Veräußerung als auch in dem der Aufgabe muß die selbständige Arbeit beendet sein, damit die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung erfüllt sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats IV 24/55 U vom 24. Mai 1956, BStBl 1956 III S. 205, Slg. Bd. 63 S. 27).
  • BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71

    Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis -

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, muß sowohl im Falle der Veräußerung als auch in dem der Aufgabe grundsätzlich die selbständige Tätigkeit beendet sein, damit die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung erfüllt sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 30. Juni 1961 IV 278/60, HFR 1961, 222; vom 24. Mai 1956 IV 24/55 U, BFHE 63, 27, BStBl III 1956, 205; vgl. ferner für Gewerbebetriebe z. B. vom 13. Januar 1966 IV 76/63, BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168 [169 Sp. 1]).
  • FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97

    Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

    Sie liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen entgeltlich auf einen anderen überträgt (BFH, BStBl III 1956, 205); zu den wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen gehören insbesondere die immateriellen Wirtschaftsgüter der Praxis wie Mandantenstamm und Praxiswert (ständige Rechtsprechung, BFH, BStBl III 1964, 120; II 1975, 661; II 1994, 925, 926; Brandt in Hermann/Heuer/Raupach, § 18 Rdn. 320; Schmidt/Seeger, EStG 16. Aufl., § 18 Rdn. 221 f.).
  • BFH, 24.07.1962 - I 314/60 U

    Steuerbefreiung für vorhandene stille Rücklagen im Betriebsvermögen nach

    Wie die Fälle zu behandeln sind, in denen der Angehörige des freien Berufs unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Tätigkeit einen Teil seines Betriebsvermögens (Veräußerung eines Teilbetriebs oder eines Teils seines Anteils am Betrieb) veräußert, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 24/55 U vom 24. Mai 1956, BStBl 1956 III S. 205, Slg. Bd. 63 S 27).
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